Bürgerinitiative sagt NEIN zu Windkraftplänen des Bürgermeisters! Langenfelds Bürgermeister hat sich in den Kopf gesetzt, Windkraft in Langenfeld-Reusrath zu ermög-lichen. Er will dem Stadtrat vorschlagen, die in Reusrath für Windkraftanlagen bestehende Höhenbe-grenzung von 100 m aufzuheben. Damit könnten in Reusrath demnächst Windräder mit einer Gesamt-höhe von bis zu 207 m errichtet werden. Die Bürgerinitiative „Ruhiger Horizont Reusrath“ lehnt die Windkraftpläne des Bürgermeisters ab. Bürgermeister Frank Schneider (CDU) hat am 11. Januar 2015 beim städtischen Neujahrsempfang seine Absicht bekundet, durch eine Veränderung der Höhenbegrenzung Windkraft in Reusrath zu ermöglichen. Würden diese Pläne in die Tat umgesetzt, könnten demnächst bis zu 207 m hohe Windkrafträder (WKA) im Südwesten von Reusrath aufgestellt werden (z.B. Enercon E-126). Dies sind 50 m mehr als die Höhe des Kölner Doms! Allein das Betonfundament einer einzigen WKA hätte eine Grundfläche von rd. 300 m² und eine Höhe von 2 ½ bis 3 ½ m! Wir sagen: Hört auf, ein großes Rad zu drehen!
Jetzt kommt es auf jeden an: Machen Sie mit! Bürgermeister Schneider will noch in diesem Jahr eine Entscheidung im Stadtrat herbeiführen. Deswegen sind jetzt alle Bürgerinnen und Bürger gefragt: Unterstützen Sie uns! Verhindern Sie mit uns den Windkraft-Wahnsinn!
Gemeinsam können wir viel erreichen. Wir zählen auf Sie! Anfang.2006 hat der Rat der Stadt Langenfeld eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen. Hierdurch wurde im FNP eine Konzentrationszone für Windkraftanlagen (WKA) im Südwesten von Langenfeld-Reusrath im Bereich Ackerstraße / Rennstraße ausgewiesen (siehe nachstehenden Kartenausschnitt). Quelle: TIM-Online NRW Software, Andreas LobbDie Ausweisung der Konzentrationszone im FNP hat zur Folge, dass im Reusrather Süden schon jetzt WKA mit Mit der Ausweisung der Konzentrationszone wird es Betreibern von WKA zugleich unmöglich gemacht, WKA an anderer Stelle in Langenfeld zu errichten. Damit wird eine „Verspargelung“ des Stadtgebietes vermieden. Den Erläuterungsbericht zur 138. FNP-Änderung finden Sie hier. Ende 2012 stellte die Stadt Überlegungen an, den FNP zu ändern und WKA in Reusrath bis zu einer Gesamthöhe von 150 m zuzulassen. Dank des Widerstandes einer Vielzahl engagierter Langenfelder Bürgerinnen und Bürger und der zahlreichen Fachfragen, die die Bürgerinitiative „Ruhiger Horizont Reusrath“ an die Vertreter der Stadt richtete (Fragenkatalog hier), sah die Stadt alsbald von ihren Überlegungen ab. Offenbar musste sie sich eingestehen, dass sich gegen den Protest der Bevölkerung die Windkraftpläne nicht durchsetzen lassen. Stattdessen richtete die Stadt ihre Aufmerksamkeit darauf, ihre Windkraftpläne in Langenfeld-Berghausen umzu-setzen und zwei Windräder an der A 59 an der Grenze zu Monheim zu errichten. Aber auch diese Pläne musste die Stadt im Herbst 2014 endgültig beerdigen, nachdem sich der Standort wegen der möglichen Gefährdung einer Wasserschutzzone und der dortigen Vogelschutzarten als ungeeignet erwiesen hatte (Pressebericht hier). Zurzeit ist eine Klage eines Investors für Windkraftanlagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Klage-gegenstand ist ein Ablehnungsbescheid des Kreises Mettmann, der es als zuständige Genehmigungsbehörde ab-gelehnt hat, der SL Naturenergie GmbH den Bau von drei 150 m hohen Windrädern in Reusrath zu gestatten. Der Kreis begründet seine Ablehnung u.a. mit der im FNP festgelegten Höhenbegrenzung von 100 m. Das Gericht wird daher „inzidenter“ prüfen müssen, ob die Höhenbegrenzung von 100 m zulässig ist. Wann und mit welchem Ergebnis das Gericht eine Entscheidung treffen wird, ist zurzeit offen. Aus städtischer Sicht dürfte die Klage wenig Aussicht auf Erfolg haben. Denn die Stadt Langenfeld hat Anfang 2012 eine rechtsgutachterliche Stellung-nahme einer namhaften Anwaltskanzlei eingeholt, die zu dem Ergebnis gelangt, dass die Höhenbegrenzung von 100 m rechtswirksam ist. Umso unverständlicher ist, dass Bürgermeister Schneider in seiner Neujahrsansprache Mitte Januar 2015 die Ab-sicht geäußert hat, Windkraft in Reusrath ermöglichen und die Höhenbegrenzung von 100 m aufheben zu wollen (Pressebericht hier). Augenscheinlich hat Herr Schneider kein Vertrauen in die deutsche Gerichtsbarkeit und will seine Windkraftpläne stattdessen mit der „Brechstange“ durchsetzen. Die Ankündigung von Bürgermeister Schneider ist nicht zuletzt deswegen bemerkenswert, da er es offenbar nicht einmal für nötig befunden hat, seine Parteifreunde in der CDU vorher über seine Absichten in Kenntnis zu setzen. Dementsprechend zurückhaltend fielen dort die Reaktionen aus. Vize-Bürgermeister Dieter Braschoss wie auch seine CDU-Ratskollegen Tim Kösling und Elke Röttgen, alle drei selbst in Reusrath wohnhaft, erklärten unver-mittelt: „Wir sind nicht gegen Windkraft, sehen aber keinen Anlass, die für die Reusrather Zone festgelegte Höhenbegrenzung auf 100 m aufzugeben.“ Zu den Aussichten, die Pläne des Bürgermeisters zu realisieren, stell-ten sie klar: „Trotz der grundsätzlichen Zustimmung zum Klimaschutzkonzept ist eine Aufhebung der Höhenbe-grenzung für Reusrath nicht umsetzbar. Intensive Gespräche und politische Diskussionen mit der Reusrather Be-völkerung und entsprechenden Interessenvertretungen bestärken die CDU Reusrath in ihrer Überzeugung, dass eine Änderung der Höhenbegrenzung, über die derzeit gültige Beschlusslage hinaus, für die Reusrather Bürger-innen und Bürger nicht zumutbar ist“ (Quelle hier).Auch in der Langenfelder Bürgerschaft wächst der Unmut über den eigenmächtigen Vorstoß des Bürgermeisters (Leserbriefe hier). Windkraft ja! Aber nicht in dicht besiedelten Gebieten!
Wir fordern die Anwendung der „H10“-Regelung Ihren eigenen Zielen könnte die Stadt am ehesten gerecht werden, würde sie sich an die sog. „H10“-Regelung halten. Hiernach muss der Abstand der WKA zur Wohnbebauung mindestens das Zehnfache der Höhe der Anlage betragen. Eine 150 m hohe WKA muss also einen Mindestabstand von 1.500 m zum nächstgelegenen Wohnhaus einhalten. Die „H10“-Regel wird bereits in Bayern und Sachsen-Anhalt angewandt und ist zurzeit bundesweit auf dem Vormarsch.
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