Ist die Stadt bereit, die dem ÖKOPLAN-Konzept zugrunde liegenden Mindestschutz-abstände zur angrenzenden Wohnbebauung und zu den naturschutzwürdigen Flächen einer objektiven Überprüfung zu unterziehen? Die Stadt hat im Dezember 2011 das Büro ÖKOPLAN aus Essen mit der Ermittlung von Standorten beauftragt, auf denen die Errichtung von WKA in Langenfeld möglich ist. Die Ausweisung eines solchen Standorts im Flächennutzungsplan als sog. Konzentrationsfläche hat zur Folge, dass eine WKA-Errichtung an anderer Stelle des Gemeindegebietes unzulässig ist (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB[i]). Der zurzeit gültige Flächennutzungsplan weist im Südwesten von Langenfeld-Reusrath im Bereich Ackerstraße / Rennstraße im Freiraum zwischen der Ortslage Mehlbruch und den Siedlungsflächen des Stadtteils Reusrath bereits eine Konzentrationsfläche mit einer Höhenbegrenzung von 100 m (einschl. Rotor) aus[ii]. Der von ÖKOPLAN im Mai 2012 vorgelegte Ergebnisbericht empfiehlt, den Reusrather Standort als Konzentrationsfläche für eine sog. Windfarm (mindestens drei Anlagen) mit einer Höhenbegrenzung von 150 m (100 m Narbenhöhe + 100 m Rotordurchmesser) im Flächennutzungsplan auszuweisen[iii]. Der von ÖKOPLAN ermittelte 19,4 ha[iv] große Reusrather Standort besteht aus zwei durch Hochspannungsleitungen voneinander getrennten Potentialflächen von 11,6 ha und 7,8 ha. Für das gesamte Langenfelder Stadtgebiet kommt ÖKOPLAN auf eine Potentialfläche von 52,8 ha. Die Potentialflächen wurden von ÖKOPLAN ermittelt, indem vom gesamten Stadtgebiet sog. Ausschlussbereiche („harte“ Tabuzonen wie z.B. Naturschutzgebiete, bebaute Gebiete, Verkehrsflächen)[v], Pufferzonen zu den besiedelten Bereichen wegen Lärmschutz, Schattenwurf und bedrängender Wirkung[vi] sowie sog. ungeeignete Bereiche („weiche“ Tabuzonen wie z.B. Pufferzonen zu naturschutzrechtlich bedeutsamen Gebieten, Waldflächen)[vii] abgezogen wurden. Speziell beim Abzug der Ausschlussbereiche geht ÖKOPLAN von Mindestschutzabständen von 300 m für Wohngebäude im Außenbereich und von 600 m für Wohnbauflächen aus[viii]. Wir haben erhebliche Zweifel, dass die Potentialflächen für Reusrath von ÖKOPLAN zutreffend ermittelt worden sind. Diese Zweifel sind allein deswegen angebracht, da das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in einer eigenen landesweiten Potentialstudie aus dem Jahre 2012[ix] für Gesamt-Langenfeld eine Potentialfläche von nur 10 ha mit einer installierbaren Leistung von 9 MW (= 3 WKA) ermittelt hat[x]. Das LANUV hat für seine Potentialstudie den im Internet frei zugänglichen sog. Energieatlas NRW entwickelt, mit dem nach den Vorgaben des Windenergie-Erlasses NRW vom 11.07.2011[xi] WKA-Potentialflächen auf GIS-Basis ermittelt werden können[xii]. Wendet man den Energieatlas NRW auf die Reusrather Potentialfläche an, dürfte sich deren Größe nach unserer Schätzung auf rd. 8 ha belaufen. Selbst diese Berechnung unterstellt jedoch fälschlicherweise, dass die Wohnbebauung in Reusrath südwestlich der Opladener Straße im Außenbereich (vgl. § 35 BauGB) liegt, obwohl in diesem Bereich zwischenzeitlich nahezu flächendeckend qualifizierte Bebauungspläne bestehen (vgl. § 30 BauGB) oder es sich zumindest um im Zusammenhang bebaute Ortsteile handelt (§ 34 BauGB). Ebenso wird die Wohnbebauung an der Rheindorfer Straße in Mehlbruch durchgehend dem Außenbereich zugerechnet. Augenscheinlich beruht die Datengrundlage des LANUV insoweit auf veraltetem Kartenmaterial. Würden die vorgenannten Flächen – richtigerweise – als sog. Allgemeine Siedlungsbereich qualifiziert, wären zusätzliche Pufferzonen einzuhalten, durch die die Reusrather Potentialflächen deutlich kleiner ausfielen. Die von ÖKOPLAN für Reusrath ermittelte Potentialfläche von 19,4 ha bedarf auch deswegen der Überprüfung, da ÖKOPLAN keinen hinreichenden Sicherheitsabstand zu den dortigen Hochspannungsfreileitungen berücksichtigt. Laut Windenergie-Erlass NRW 2011 ist zu Freileitungen mindestens ein Abstand von einem einfachen Rotordurchmesser – hier also von 100 m – zu wahren[xiii]. Auch die LANUV-Potentialstudie geht von einem Mindestabstand zu Freileitungen von 100 m aus[xiv]. Selbst für die derzeitige Ausweisung der Konzentrationsfläche in Reusrath wurden ein einfacher bzw. (sogar) drei Rotordurchmesser zugrunde gelegt je danach, ob Schwingungsdämpfungsmaßnahmen an den Freileitungen angebracht werden oder nicht[xv]. Demgegenüber hat ÖKOPLAN nunmehr lediglich die im Flächennutzungsplan dargestellten Leitungstrassen sowie die nach Auskunft der Stadt Langenfeld grundbuchlich gesicherten Schutzabstände von 40 m bzw. 25 m als Sicherheitsabstand vorgesehen[xvi]. Würde hier der übliche Mindestschutzabstand von 100 m berücksichtigt, fiele die Reusrather Potentialfläche nur noch wenige Hektar groß aus. Es ist nicht einzusehen, weswegen in Reusrath nicht die üblichen und anerkannten Sicherheitsabstände zu Freileitungen gelten sollen. Dies gilt umso mehr, als Potentialstudien anderer NRW-Städte wie z.B. Alsfeld[xvii], Billerbeck[xviii], Castrop-Rauxel[xix], Haltern[xx], Hennef[xxi], Velbert[xxii] oder Werl[xxiii] mindestens einen Rotordurchmesser (mit Schwingungsschutzmaßnahmen) bzw. bis zu 3 ½ Rotordurchmesser (ohne Schwingungsschutzmaßnahmen) als Schutzabstand zu Freileitungen zugrunde legen. Die im ÖKOPLAN-Konzept für das Unterschreiten der üblichen Schutzabstände angeführte Begründung, es könne derzeit keine Aussage über die vorgesehenen Anlagentypen und über die Anbringung von Schwingungsschutzmaßnahmen getroffen werden, ist dagegen weder nachvollziehbar noch überzeugend. Denn ÖKOPLAN hat die o.g. Potentialstudien für Billerbeck, Castrop-Rauxel, Hennef und Velbert selber erstellt, denen die üblichen Schutzabstände von einem bzw. 3 ½ Rotordurchmessern zugrunde liegen. Wir fragen uns, weswegen technische Sicherheitsstandards in Langenfeld – und speziell in Reusrath – nicht gelten sollen, die allgemein anerkannt und üblich sind und die in anderen NRW-Städten selbstverständlich – selbst von ÖKOPLAN – angewandt werden. [i] Baugesetzbuch idF vom
22.07.2011, BGBl. I S. 150 [ii] Die Ausweisung der Konzentrationsfläche
beruht auf der 138. Änderung des Flächennutzungsplans von 2006, vgl.
Erläuterungsbericht zur 138. Flächennutzungsplanänderung
„Windkraftkonzentrationszonen“ vom 10.04.2006 (Erläuterungsbericht 138. FNPÄ).
[iii] ÖKOPLAN, Gesamtstädtisches Plankonzept zur
Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im
Flächennutzungsplan der Stadt Langenfeld, Mai 2012 (ÖKOPLAN-Konzept), S.
46.
[iv] Die Flächengröße von 19,4 ha errechnet sich
durch Addition der auf den Seiten 42 und 45 des ÖKOPLAN-Konzepts angegebenen
Flächengrößen von 11,6 ha für die nordwestlich und 7,8 ha für die südöstlich gelegene Fläche. Demgegenüber wird
die Größe der beiden Einzelflächen in den dem ÖKOPLAN-Konzept beiliegenden
Karten „Übersicht Potenzialfläche“ und „Flächeneignung“ jeweils mit 16,8 ha
bzw. 6,9 ha angegeben!
[v] ÖKOPLAN-Konzept a.a.O., S. 12 ff.
[vi] ÖKOPLAN-Konzept a.a.O., S. 15 ff.
[vii] ÖKOPLAN-Konzept a.a.O., S. 18 ff.
[viii] ÖKOPLAN-Konzept a.a.O., S. 17 und 20.
[ix] Landesamt für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz NRW (LANUV), Potenzialstudie
Erneuerbare Energien NRW Teil 1 – Windenergie, LANUV-Fachbericht 40, 2012 (LANUV-Potenzialstudie).
[x] LANUV-Potenzialstudie
a.a.O., S. 123 nach dem sog. NRW-Leitszenario. Zwar weist das sog. NRWplus-Szenario
für Langenfeld eine Potentialfläche von 28 ha aus. Dieses Szenario bezieht
jedoch sämtliche Waldflächen in die Potentialermittlung mit ein (vgl. S. 73 und
S. 96 der LANUV-Potenzialstudie), die im ÖKOPLAN-Konzept (dort S. 19) außer
Betracht bleiben.
[xi] Erlass für die Planung von Windenergieanlagen
und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung vom 11.07.2011 (Windenergie-Erlass).
[xiii] Windenergie-Erlass a.a.O., Ziff. 8.1.2.
[xiv] LANUV-Potentialstudie a.a.O., S. 55.
[xv] Erläuterungsbericht 138. FNPÄ a.a.O., S. 4.
[xvi] ÖKOPLAN-Konzept a.a.O., S. 14.
[xvii] Standortgutachten Windkraft als Grundlage
zur Steuerung der Windenergienutzung im Stadtgebiet Alsfeld, November 2011, S.
13.
[xviii] Landschaftsökologischer
Fachbeitrag zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im FNP
der Stadt Billerbeck, Februar 2012, S. 17.
[xix] Gesamträumliches
Planungskonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
im FNP der Stadt Castrop-Rauxel, Juni 2011, S. 12.
[xx] Fachbeitrag
zur Ermittlung von Konzentrationszonen für
Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Haltern am See, 1.
Zwischenbericht zur Vorrangplanung, 10.09.2010, S. 9.
[xxi] Flächennutzungsplan
der Stadt Hennef, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen, Darstellung der
Tabuzonen für das Stadtgebiet Hennef, Mai 2012, Ziff. 4.5.
[xxii] Fachbeitrag
zur Ermittlung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im FNP der Stadt
Velbert, August 2006, S. 12.
[xxiii] Studie
zur Windenergienutzung in der Stadt Werl, November 2008, S. 13. |
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